Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben einer Nachlasspflegerin und die Unterstützungleistungen, die ich auf Honorarbasis anbiete. Diese sind analog der bestallten Nachlasspflegschaft, jedoch ohne die rechtliche Stellung. 

Damit ich Sie in der Nachlassabwicklung umfassend unterstützen kann, ist es wichtig, dass Sie Ihr Verhältnis zum Erblasser zunächst einmal selbst einordnen:

  • Sie sind in direkter Linie verwandt bzw. gesetzlicher Erbe (Eltern/Kindschaft)
  • Sie sind mit dem Erblasser verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Sie sind testamentarisch bedacht als Erbe
  • Sie sind ein Freund oder Bekannter ohne rechtlichen Bezug
  • Sie sind Vermieter des Erblassers

Wenn Sie sich bei dieser Aufzählung wiederfinden und Unterstützung wünschen, lesen Sie bitte im nächsten Abschnitt weiter.


  • Eine der Hauptaufgaben ist regelmäßig eine Bestandsaufnahme des Nachlasses anzufertigen. Diese Bestandsaufnahme ist das Nachlassverzeichnis. Vermögen und Schulden werden aufgelistet um festzustellen, ob ein positiver Nachlass vorhanden ist. Nicht selten sind jedoch nach Abzug aller Kosten, inklusive der Beerdigung, keinerlei Mittel mehr vorhanden. Sollte der Nachlass nach Abzug aller Kosten mittellos sein, so trägt die Staatskasse die Aufwendungen des Nachlasspflegers. 
  • Die Erbenermittlung ist ein weiterer Schwerpunkt. In unserem modernen Leben passiert es nicht selten, dass dies langwierig und schwierig ist, da der Erblasser keinerlei Kontakt zu den Anverwandten pflegte. 

Die gesetzliche Nachlasspflegschaft

Soweit beim Tod eines Menschen kein letzter Wille in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages gegeben ist, regelt das Gesetz die Erbfolge. Sind Erben z.B. nicht bekannt bzw. ungewiss oder es besteht ggf. ein Sicherungsbedürfnis am Nachlass, so wird vom zuständigen Nachlassgericht ein Nachlasspfleger ausgewählt und bestellt. Zudem haben Gläubiger des Erblassers die Möglichkeit, die Bestellung zu beantragen um den Schutz von Gläubigerinteressen zu erwirken.


Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Der Wirkungskreis kann je nach Aufgaben unterschiedlich vom Nachlassgericht vorgegeben werden.


  • Bei manchen der genannten Aufgaben ist schnelles Handeln geboten. In anderen Fragestellungen wiederum ist sorgfältiges Abwägen jedoch der Königsweg.
  • Ist der Nachlass zum Beispiel überschuldet oder es bestehen dahingehend erhebliche Bedenken, könnte eine professionelle Nachlassverwaltung zum Schutz der Erben sinnvoll sein, um die regelmäßig empfohlene Erbausschlagung zu vermeiden (Fristenrelevant).  
  • Eine zügige Erbabwicklung und die damit oft verbundene Erbenauseinandersetzung ist erstrebenswert. Bedenken Sie jedoch, dass bei komplexen Erbfällen nicht selten Monate oder Jahre bis zur endgültigen Klärung verstreichen. Wie lange ich Sie dabei begleite, hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Die Aufgabe des Nachlassbeistands fokussiert sich jedoch eher auf die ersten Monaten, in der eine Vielzahl wichtiger Schritte zügig erforderlich sind.  

Möglichkeiten des Nachlassbeistands

Welche Unterstützung können Sie von mir erwarten?

Ich helfe Ihnen, die vor Ihnen liegenden Aufgaben zu strukturieren und zu bewältigen. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen und in welchem Umfang Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Die folgenden Leistungen sind beispielhaft und nicht abschließend:

  • Definition der Erbenstellung und einhergehende Handlungsbefugnisse
  • Gemeinsames Sichten des Nachlasses
  • Erste Bestandsaufnahme des Nachlasses
  • Information über den Eintritt des Todes an Kontakte des primären Kreises. Dazu zählen vorrangig Vermieter, Banken und Versicherer, Schuldner und Gläubiger 
  • Klärung der Erfordernisse bei Immobilien im Nachlass
  •  u.v.m.


Nicht alle Aufgaben übernehme ich persönlich. Jedoch verfüge ich über ein weitreichendes und zuverlässiges Netzwerk, auf welches ich in Ihrem Auftrag, z.B für eine anstehende Räumung oder für eine spezifische Bewertung von Schmuck und Kunst, zurückgreifen kann und werde. Alle Aufgaben, die Sie mir übertragen, steuere ich nach Ihren Wünschen aus. Ich bin mir sehr bewusst, dass Sie sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Ich begleite Sie mit  Fingerspitzengefühl und Empathie bei unserer Zusammenarbeit. Um jedoch für Sie klar strukturiert und zielstrebig zu agieren, ist genau deswegen professionelle Distanz erforderlich und zu wahren.