Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Unterstützungsleistungen, die ich auf Honorarbasis anbiete. Diese sind ähnlich einer einer bestallten Nachlasspflegschaft, jedoch ohne die rechtliche Stellung. Meine Leistungen orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und dem gesetzlichen Rahmen unseres jeweiligen Handlungsspielraums.

Damit ich Sie in der Nachlassabwicklung umfassend unterstützen kann, ist es wichtig, dass Sie Ihr Verhältnis zum Erblasser zunächst einmal selbst einordnen:

  • Sie sind in direkter Linie verwandt bzw. gesetzlicher Erbe (Eltern/Kindschaft)
  • Sie sind mit dem Erblasser verheiratet oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft
  • Sie sind testamentarisch bedacht als Erbe
  • Sie sind ein Freund oder Bekannter ohne rechtlichen Bezug
  • Sie sind Vermieter des Erblassers


Wenn Sie sich bei dieser Aufzählung wiederfinden und Unterstützung wünschen, lesen Sie bitte im nächsten

Abschnitt weiter.


Möglichkeiten des Nachlassbeistands

Welche Unterstützung können Sie von mir erwarten?

Ich helfe Ihnen, die vor Ihnen liegenden Aufgaben zu strukturieren und zu bewältigen. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen und in welchem Umfang Sie diese

in Anspruch nehmen möchten. Eine Bedarfsgenaue und

auf Ihre Erfordernisse zugeschnittene Leistung ist in

jedem Fall möglich. Daher sind die folgenden Leistungen  beispielhaft und nicht abschließend:

  • Herausarbeiten der Erbenstellung bzw. Bezugskonstellation und einhergehende Handlungsbefugnisse
  • Gemeinsames Sichten des Nachlasses
  • Erste Bestandsaufnahme des Nachlasses
  • Information über den Eintritt des Todes an Kontakte des primären Kreises. Dazu zählen vorrangig Vermieter, Banken und Versicherer, Schuldner und Gläubiger
  • Klärung der Erfordernisse bei Immobilien im Nachlass
  • Das Nachlassverzeichnis erstellen
  • u.v.m.

Bei manchen der genannten Aufgaben ist schnelles

Handeln geboten. In anderen Fragestellungen wiederum

ist sorgfältiges Abwägen jedoch der Königsweg.

Ist der Nachlass zum Beispiel überschuldet oder es bestehen dahingehend erhebliche Bedenken, könnte eine professionelle Nachlassverwaltung zum Schutz der Erben sinnvoll sein, um die regelmäßig empfohlene Erbausschlagung zu vermeiden (Fristenrelevant).

Eine zügige Erbabwicklung und die damit oft verbundene Erbenauseinandersetzung ist erstrebenswert. Bedenken

Sie jedoch, dass bei komplexen Erbfällen nicht selten Monate oder Jahre bis zur endgültigen Klärung verstreichen. 

Wie lange ich Sie dabei begleite, hängt von Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab. Die Aufgabe des Nachlassbeistands fokussiert sich jedoch eher auf die ersten Wochen und Monate, in der eine Vielzahl wichtiger Schritte zügig erforderlich sind.


Was aber passiert, wenn es keine oder nur unbekannte Erben gibt? Wie geht es dann weiter, wer kümmert sich und handelt? Auch hierbei kann ich Sie mit wichtigen Informationen und Handlungsempfehlungen unterstützen. Sind Erben z.B. nicht bekannt bzw. ungewiss und beim Tod eines Menschen ist kein letzter Wille in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages vorhanden, regelt das Gesetz die Erbfolge. Auch die Klärung wer tatsächlich Erbe oder Erbin ist, ist manchmal mit diversen Hürden verbunden. Manchmal besteht ggf. auch ein Sicherungsbedürfnis am Nachlass. In diesen Fällen kann das zuständige Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Auch haben Gläubiger des Erblassers die Möglichkeit, die Bestellung zu beantragen um den Schutz von Gläubigerinteressen zu erwirken.


Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Der Wirkungskreis kann je nach Aufgaben unterschiedlich vom Nachlassgericht vorgegeben werden. 


Die Erbenermittlung ist dabei ein Schwerpunkt. In unserem modernen Leben ist es nicht selten, dass der Erblasser leider keinerlei Kontakt zu den Anverwandten pflegte. 

Nicht alle Aufgaben übernehme ich persönlich. Jedoch verfüge ich über ein weitreichendes und zuverlässiges Netzwerk, auf welches ich in Ihrem Auftrag, z.B für eine anstehende Räumung oder für eine spezifische Bewertung von Schmuck und Kunst, zurückgreifen kann und werde. Alle Aufgaben, die Sie mir übertragen, steuere ich nach Ihren Wünschen aus. Ich bin mir sehr bewusst, dass Sie sich in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Ich begleite Sie mit  Fingerspitzengefühl und Empathie bei unserer Zusammenarbeit. Um jedoch für Sie klar strukturiert und zielstrebig zu agieren, ist genau deswegen professionelle Distanz erforderlich und zu wahren. Sollte ich für Sie tätig werden, beachten Sie bitte den folgenden wichtigen Hinweis: Als Nachlassbeistand handele ich ausschließlich in Ihrem Auftrag und zu keinem Zeitpunkt als Bevollmächtigte oder Vertragspartner anderer Beteiligter. Ich weise Sie darauf hin, dass durch mich keine juristische oder steuerliche Beratung erfolgt oder erfolgen darf und wird.